Liste der Open-Source-Lizenzen
Die 16 gängigsten Lizenzen, eingeteilt in freizügig, schwaches Copyleft, starkes Copyleft und gemeinfrei. Jede Seite erklärt Pflichten, häufige Irrtümer und die Kompatibilität mit anderen Lizenzen.
Freizügig (Permissive)
Lizenzen, die sich frei auch in proprietären Produkten nutzen lassen, solange die Hinweise erhalten bleiben.
MITMIT LicenseDie am weitesten verbreitete kurze freizügige Lizenz: Solange Urheberrechtsvermerk und Erlaubnishinweis erhalten bleiben, ist fast alles erlaubt.Apache-2.0Apache License 2.0Freizügige Lizenz mit ausdrücklicher Patentlizenz und Regeln zu NOTICE und Änderungsvermerk. Besonders verbreitet in Unternehmensprojekten.BSD-3-ClauseBSD 3-Clause "New" or "Revised" LicenseFreizügige Lizenz: Hinweise bei Quell- und Binärverbreitung erhalten und abgeleitete Produkte nicht ohne Erlaubnis mit dem Namen des Rechteinhabers bewerben.BSD-2-ClauseBSD 2-Clause "Simplified" LicenseFreizügige Lizenz mit zwei Klauseln: Bei Verbreitung von Quellcode und Binärdateien müssen nur Urheberrechtsvermerk, Bedingungen und Haftungsausschluss erhalten bleiben.ISCISC LicenseKurze freizügige Lizenz mit derselben Wirkung wie MIT und BSD 2-Clause, aber noch knapper formuliert.BSL-1.0Boost Software License 1.0Freizügige Lizenz, bei der Hinweise nur bei Verbreitung in Quellform nötig sind; für kompilierte Binärdateien besteht keine Hinweispflicht.
Schwaches Copyleft
Nur Änderungen an den betreffenden Dateien bzw. der Bibliothek müssen offengelegt werden; anderer Code, der sie nutzt, bleibt frei lizenzierbar.
LGPL-3.0GNU Lesser General Public License v3.0Schwaches Copyleft: Änderungen an der Bibliothek selbst müssen offengelegt werden, Apps, die die Bibliothek nutzen, dürfen proprietär bleiben.LGPL-2.1GNU Lesser General Public License v2.1Schwaches Copyleft für Bibliotheken in der Fassung von 1999. Nutzende Apps dürfen proprietär sein, und der Code kann auf GPL 2.0 oder später umgestellt werden.MPL-2.0Mozilla Public License 2.0Dateibezogenes Copyleft: Nur geänderte MPL-Dateien müssen offengelegt werden, der übrige Code kann unter jeder Lizenz stehen. Auch mit der GPL kombinierbar.EPL-2.0Eclipse Public License 2.0Unternehmensfreundliches schwaches Copyleft: EPL-Code und Änderungen müssen offengelegt werden, Code in separaten Modulen kann auch kommerziell lizenziert werden.
Starkes Copyleft
Das gesamte abgeleitete Werk muss unter derselben Lizenz mitsamt Quellcode veröffentlicht werden.
GPL-3.0GNU General Public License v3.0Starkes Copyleft, nach dem das gesamte kombiniert verbreitete Programm unter der GPL mit Quellcode offengelegt werden muss. Mit Patentlizenz und Klausel zu Installationsinformationen.GPL-2.0GNU General Public License v2.0Starkes Copyleft von 1991. Genutzt vom Linux-Kernel und Git; als „only“ nicht kompatibel mit GPL-3.0 und Apache-2.0.AGPL-3.0GNU Affero General Public License v3.0Das stärkste Copyleft – die GPL-3.0 plus Abschnitt 13, nach dem auch die Nutzung über ein Netzwerk eine Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung auslöst.
Gemeinfrei · bedingungslos
Die Optionen mit den wenigsten Einschränkungen – nicht einmal ein Urheberrechtshinweis ist vorgeschrieben.
0BSDBSD Zero Clause LicenseEine freizügige Lizenz nahe an der Gemeinfreiheit, die nicht einmal einen Urheberrechts- oder Lizenzhinweis verlangt.UnlicenseThe UnlicenseWidmet Code der Gemeinfreiheit und ersetzt dies dort, wo eine Widmung nicht anerkannt wird, durch eine bedingungslose Erlaubnis.CC0-1.0Creative Commons Zero v1.0 UniversalErklärung, mit der Urheberrecht und verwandte Rechte so weit wie gesetzlich zulässig aufgegeben werden. Verbreitet für Daten und Dokumente, Patentrechte sind jedoch vom Verzicht ausgenommen.