Schwaches Copyleft

Mozilla Public License 2.0

Dateibezogenes Copyleft: Nur geänderte MPL-Dateien müssen offengelegt werden, der übrige Code kann unter jeder Lizenz stehen. Auch mit der GPL kombinierbar.

SPDXMPL-2.0

Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick

Erlaubnisse

  • Kommerzielle NutzungDas Original und abgeleitete Werke dürfen kommerziell genutzt werden.
  • ÄnderungDer Code darf verändert werden.
  • VerbreitungDer Code darf verbreitet werden.
  • PatentnutzungDie Beitragenden räumen ausdrücklich Patentnutzungsrechte ein.
  • Private NutzungDer Code darf intern genutzt und geändert werden, ohne ihn zu veröffentlichen.

Bedingungen

  • Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
  • Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
  • Gleiche Lizenz (dateibezogen)Änderungen an bestehenden Dateien müssen unter derselben Lizenz verbreitet werden.

Einschränkungen

  • HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
  • MarkennutzungEs wird ausdrücklich klargestellt, dass keine Markenrechte eingeräumt werden.
  • Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).

Was ist das für eine Lizenz?

Die MPL 2.0 wurde im Januar 2012 von der Mozilla Foundation veröffentlicht. Sie wird von Mozilla-Produkten wie Firefox und Thunderbird verwendet; ihr Merkmal ist ein Copyleft, das pro Datei gilt. Dateien unter der MPL (und Änderungen daran) müssen unter der MPL als Quellcode offengelegt werden, neu geschriebene separate Dateien können aber unter einer anderen Lizenz stehen, und ein mit MPL-Code kombiniertes „Larger Work“ (Abschnitt 3.3) darf insgesamt unter eigenen Bedingungen verbreitet werden. Sie enthält eine ausdrückliche Patentlizenz und eine Beendigungsklausel bei Patentklagen.

Pflichten bei der Verbreitung

Secondary License und GPL-Kompatibilität

Abschnitt 1.12 der MPL-2.0 definiert GPL-2.0, LGPL-2.1, AGPL-3.0 und ihre späteren Fassungen als „Secondary License“. Nach Abschnitt 3.3 kann ein Larger Work aus MPL-Code und Code unter GNU-Lizenz unter der GNU-Lizenz verbreitet werden. Hat der ursprüngliche Autor jedoch den Hinweis Exhibit B („Incompatible With Secondary Licenses“) an der Datei angebracht, gilt diese Kompatibilität nicht. Die MPL-1.1 hatte keinen solchen Mechanismus und war nicht mit der GPL kompatibel; das wurde mit 2.0 verbessert.

Häufige Irrtümer

Anwendung

Legen Sie den Text in LICENSE ab; empfohlen wird, jeder Quelldatei den Hinweis aus Exhibit A („This Source Code Form is subject to the terms of the Mozilla Public License, v. 2.0…“) voranzustellen. Ist das in der Datei schwierig, kann er auch an einer Stelle stehen, an der Empfänger ihn erwarten, etwa in einer LICENSE-Datei im betreffenden Verzeichnis. Die SPDX-Kennung lautet MPL-2.0 (mit Exhibit B MPL-2.0-no-copyleft-exception).

Wofür sie sich eignet

Ein guter Kompromiss, wenn Verbesserungen an einer Bibliothek oder Engine zurückfließen sollen, die Lizenz der Produkte, die sie nutzen, aber nicht eingeschränkt werden soll. Die Bedingungen sind einfacher als bei der LGPL, und es gibt kein Problem mit statischem Linken. Als HashiCorp 2023 Terraform von der MPL-2.0 auf die BUSL umstellte, spaltete die Community die MPL-2.0-Version als OpenTofu ab.

Darf MPL-2.0-Code in andere Projekte übernommen werden?

Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →

ZielprojektErgebnisHinweis
Proprietäre (kommerzielle) Software Unter BedingungenMPL-Dateien bleiben dateiweise unter MPL-2.0, und ihr Quellcode muss bereitgestellt werden. Der übrige Code kann unter einer anderen Lizenz stehen.
MIT Unter BedingungenMPL-Dateien bleiben dateiweise unter MPL-2.0, und ihr Quellcode muss bereitgestellt werden. Der übrige Code kann unter einer anderen Lizenz stehen.
Apache-2.0 Unter BedingungenMPL-Dateien bleiben dateiweise unter MPL-2.0, und ihr Quellcode muss bereitgestellt werden. Der übrige Code kann unter einer anderen Lizenz stehen.
LGPL-2.1 Unter BedingungenDie MPL-2.0 erkennt GPL-2.0 oder später, LGPL-2.1 oder später und AGPL-3.0 oder später als „Secondary License“ an, sodass das kombinierte Werk unter einer GNU-Lizenz verbreitet werden kann. Das gilt nicht, wenn der ursprüngliche Autor den Hinweis „Incompatible With Secondary Licenses“ (Exhibit B) angebracht hat.
LGPL-3.0 Unter BedingungenDie MPL-2.0 erkennt GPL-2.0 oder später, LGPL-2.1 oder später und AGPL-3.0 oder später als „Secondary License“ an, sodass das kombinierte Werk unter einer GNU-Lizenz verbreitet werden kann. Das gilt nicht, wenn der ursprüngliche Autor den Hinweis „Incompatible With Secondary Licenses“ (Exhibit B) angebracht hat.
GPL-2.0 Unter BedingungenDie MPL-2.0 erkennt GPL-2.0 oder später, LGPL-2.1 oder später und AGPL-3.0 oder später als „Secondary License“ an, sodass das kombinierte Werk unter einer GNU-Lizenz verbreitet werden kann. Das gilt nicht, wenn der ursprüngliche Autor den Hinweis „Incompatible With Secondary Licenses“ (Exhibit B) angebracht hat.
GPL-3.0 Unter BedingungenDie MPL-2.0 erkennt GPL-2.0 oder später, LGPL-2.1 oder später und AGPL-3.0 oder später als „Secondary License“ an, sodass das kombinierte Werk unter einer GNU-Lizenz verbreitet werden kann. Das gilt nicht, wenn der ursprüngliche Autor den Hinweis „Incompatible With Secondary Licenses“ (Exhibit B) angebracht hat.
AGPL-3.0 Unter BedingungenDie MPL-2.0 erkennt GPL-2.0 oder später, LGPL-2.1 oder später und AGPL-3.0 oder später als „Secondary License“ an, sodass das kombinierte Werk unter einer GNU-Lizenz verbreitet werden kann. Das gilt nicht, wenn der ursprüngliche Autor den Hinweis „Incompatible With Secondary Licenses“ (Exhibit B) angebracht hat.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für konkrete Entscheidungen zu Vertrieb, Verträgen oder Streitfällen wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder andere Fachleute.