Ratgeber · 07

Grundlagen der Lizenzkompatibilität

Was Lizenzkompatibilität ist, warum sie nur in eine Richtung gilt, und typische Kombinationen: Apache-2.0 und GPL, Secondary License der MPL-2.0, Linkbedingungen der LGPL, Kombination mit der AGPL.

Zuletzt geprüft: 2026-09-23

Kompatibilität heißt: gemeinsam verbreitbar

Zwei Lizenzen sind kompatibel, wenn man bei der Verbreitung eines aus beiden Codes kombinierten Programms die Bedingungen beider Lizenzen gleichzeitig einhalten kann. Verbietet eine Lizenz die Bedingungen der anderen, sind sie nicht kompatibel. Da die GPL etwa „keine zusätzlichen Einschränkungen“ verlangt, darf Code unter einer Lizenz mit zusätzlichen, von der GPL nicht erlaubten Bedingungen nicht in ein GPL-Programm.

Kompatibilität hat eine Richtung

Freizügiger Code darf in Copyleft-Projekte, umgekehrt nicht.

Kompatibilitätstabellen liest man deshalb immer als „welcher Code → in welches Projekt“.

Typische Kombinationen

Apache-2.0 und GPL

Die FSF hält die Apache-2.0 für kompatibel mit der GPL-3.0, nicht aber mit der GPL-2.0. Die Patentbeendigungs- und Freistellungsklauseln der Apache-2.0 sind zusätzliche Bedingungen, die die GPL-2.0 nicht kennt. Die GPL-3.0 wurde bewusst so gestaltet, dass dieses Problem gelöst ist. Ein GPL-2.0-or-later-Projekt kann Apache-2.0-Code daher nutzen, wenn das kombinierte Werk unter GPL-3.0 verbreitet wird.

MPL-2.0 und GNU-Lizenzen

Abschnitt 1.12 der MPL-2.0 definiert GPL-2.0, LGPL-2.1, AGPL-3.0 und spätere Fassungen als „Secondary License“, und Abschnitt 3.3 erlaubt, ein Larger Work aus MPL-Code und solchem Code unter der GNU-Lizenz zu verbreiten. Ausnahme: Der ursprüngliche Autor hat Exhibit B („Incompatible With Secondary Licenses“) angebracht.

LGPL-Bibliotheken und proprietäre Apps

LGPL-Bibliotheken dürfen in proprietären Apps genutzt werden. Dafür müssen Nutzer die Bibliothek gegen eine geänderte Version austauschen können (am einfachsten mit dynamischem Linken), und Quellcode sowie Lizenzhinweise des Bibliotheksteils müssen bereitgestellt werden. Wird LGPL-Code dagegen in den App-Quellcode kopiert und vermischt, muss das kombinierte Werk den LGPL/GPL-Bedingungen folgen.

GPL-3.0 und AGPL-3.0

Beide Lizenzen erlauben die Kombination ausdrücklich in ihrem jeweiligen Abschnitt 13. Im kombinierten Werk folgt der GPL-Teil weiter den GPL-Bedingungen, der AGPL-Teil den AGPL-Bedingungen einschließlich der Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung über das Netzwerk.

EPL-2.0 und GPL

Die EPL-2.0 ist grundsätzlich nicht mit der GPL kompatibel; bestimmt der ursprüngliche Autor per Exhibit A die GPL o. Ä. als Secondary License, wird die Kombination möglich.

Übernommener CodeProprietäre AppMIT-ProjektGPL-2.0-onlyGPL-3.0
MIT·BSD·ISCMöglich (Hinweis)MöglichMöglichMöglich
Apache-2.0Möglich (Hinweis · NOTICE)MöglichNicht möglichMöglich
MPL-2.0Bedingt (Datei offenlegen)BedingtBedingt (Secondary)Bedingt (Secondary)
LGPL-3.0Bedingt (Linken)Bedingt (Linken)Nicht möglichMöglich
GPL-3.0Nicht möglichNicht möglichNicht möglichMöglich

Wie weit reicht eine „Kombination“?

Kompatibilitätsfragen entstehen, wenn Code zu einem Programm kombiniert wird. Die FSF sieht ein einziges Programm, wenn Teile in dieselbe ausführbare Datei gelinkt werden oder komplexe interne Datenstrukturen teilen; übliche Kommunikation zwischen getrennten Programmen über Pipes, Sockets oder Kommandozeilenargumente gilt meist als „Zusammenstellung“ (aggregate) getrennter Programme. Diese Grenze ist jedoch nicht durch Rechtsprechung geklärt, und die Auslegungen gehen auseinander. Mehrere Programme gemeinsam in einer Distribution auszuliefern ist für sich genommen keine Kombination.

Vorgehen in der Praxis

  1. Liste der Abhängigkeiten erstellen (Lizenzbericht des Paketmanagers oder SBOM-Werkzeuge).
  2. Die Lizenz jeder Abhängigkeit als SPDX-Kennung erfassen.
  3. Die Kombination mit Ihrer Projektlizenz im Kompatibilitätsprüfer vorprüfen.
  4. Bei „bedingt“ die Bedingungen (Hinweis, Art des Linkens, Secondary License) im Lizenztext prüfen.
  5. Bei unzulässigen Kombinationen die Abhängigkeit ersetzen, das Programm aufteilen oder Ihre Lizenz anpassen.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Besprechen Sie wichtige Entscheidungen mit Fachleuten.

Quellen