Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick
Bedingungen
- Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
- Änderungen kennzeichnenÄnderungen am Original müssen kenntlich gemacht werden.
- Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
- Gleiche LizenzGeänderte und abgeleitete Werke müssen unter derselben (oder einer kompatiblen) Lizenz verbreitet werden.
Einschränkungen
- HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
- Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).
Was ist das für eine Lizenz?
Die GPL-2.0 ist die zweite Fassung der GPL, die die FSF im Juni 1991 veröffentlicht hat. Das Copyleft-Prinzip ist dasselbe wie bei der GPL-3.0: Wer ein Programm verbreitet, das diesen Code enthält oder mit ihm kombiniert ist, muss das Ganze unter der GPL-2.0 mit Quellcode bereitstellen. Bekannte Beispiele sind der Linux-Kernel (GPL-2.0-only, mit syscall-Ausnahme für einige Header), Git (GPL-2.0-only) und WordPress (GPL-2.0-or-later).
only und or-later
Projekte unter der GPL-2.0 wählen meist eine von zwei Varianten.
- GPL-2.0-only: Verbreitung nur unter den Bedingungen dieser Fassung. Der Linux-Kernel verwendet diese Variante und kann daher nicht auf GPL-3.0 wechseln.
- GPL-2.0-or-later: Empfänger können 2.0 oder eine spätere von der FSF veröffentlichte Fassung (3.0 usw.) wählen. Der im GPL-Text empfohlene Hinweis entspricht dieser Variante.
Abschnitt 9 bestimmt, dass bei einem Programm ohne Angabe einer Versionsnummer jede von der FSF veröffentlichte Fassung gewählt werden kann. Deshalb ist es wichtig, die Variante im Dateikopf oder in der SPDX-Kennung eindeutig anzugeben (Ratgeber).
Pflichten bei der Verbreitung
- Den Quellcode mitliefern oder über ein mindestens drei Jahre gültiges schriftliches Angebot bereitstellen (Abschnitt 3).
- Urheberrechtshinweis, Gewährleistungsausschluss und eine Kopie der Lizenz beibehalten (Abschnitt 1).
- Geänderte Dateien mit Hinweis auf die Änderung und das Datum versehen (Abschnitt 2 a).
- Die Rechte der Empfänger dürfen nicht zusätzlich eingeschränkt werden (Abschnitt 6). Können die GPL-Bedingungen etwa wegen einer Patentvereinbarung nicht eingehalten werden, darf überhaupt nicht verbreitet werden (Abschnitt 7).
Häufige Irrtümer
- „GPL-2.0 und GPL-3.0 sind beide GPL und dürfen gemischt werden“ — GPL-2.0-only-Code und GPL-3.0-Code dürfen nicht kombiniert verbreitet werden. Einer der beiden muss „or later“ sein.
- „Apache-2.0-Code darf ebenfalls aufgenommen werden“ — Die FSF hält die Apache-2.0 für nicht kompatibel mit der GPL-2.0. Bei einem „or later“-Projekt lässt sich das durch Verbreitung unter GPL-3.0 lösen.
- „Ohne Patentklausel darf man Patente geltend machen“ — Eine ausdrückliche Patentlizenz fehlt, aber Abschnitt 7 und die Präambel zielen darauf, Verbreitung zu verhindern, die die Freiheit durch Patente einschränkt. Die Auslegung ist umstritten; sind Patente wichtig, sollte man die GPL-3.0 prüfen.
Anwendung
Legen Sie den Text unverändert in LICENSE oder COPYING ab und stellen Sie jeder Datei den offiziellen Hinweis voran. Bleibt der Satz „either version 2 of the License, or (at your option) any later version“ stehen, gilt or-later; wird er entfernt, gilt only. Die SPDX-Kennungen lauten GPL-2.0-only / GPL-2.0-or-later.
Wofür sie sich eignet
Nötig für Projekte, die mit dem GPL-2.0-only-Ökosystem Code austauschen, etwa Linux-Kernelmodule. Wer in einem neuen Projekt starkes Copyleft möchte, ist mit der GPL-3.0 (verbesserte Patentklausel und Kompatibilität) oder „GPL-2.0-or-later“ flexibler.
Darf GPL-2.0-Code in andere Projekte übernommen werden?
Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →
| Zielprojekt | Ergebnis | Hinweis |
|---|---|---|
| Proprietäre (kommerzielle) Software | Nicht möglich | Das gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich. |
| MIT | Nicht möglich | Das gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich. |
| Apache-2.0 | Nicht möglich | Das gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich. |
| MPL-2.0 | Nicht möglich | Das gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich. |
| LGPL-2.1 | Unter Bedingungen | Da die LGPL-2.1 den Wechsel zur GPL erlaubt, ist dies nur möglich, wenn das kombinierte Werk unter GPL-2.0-only verbreitet wird. |
| LGPL-3.0 | Nicht möglich | GPL-2.0-only-Code ist mit den zusätzlichen Bedingungen von GPL-3.0, LGPL-3.0 und AGPL-3.0 nicht vereinbar. |
| GPL-3.0 | Nicht möglich | GPL-2.0-only-Code ist mit den zusätzlichen Bedingungen von GPL-3.0, LGPL-3.0 und AGPL-3.0 nicht vereinbar. |
| AGPL-3.0 | Nicht möglich | GPL-2.0-only-Code ist mit den zusätzlichen Bedingungen von GPL-3.0, LGPL-3.0 und AGPL-3.0 nicht vereinbar. |
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