Schwaches Copyleft

GNU Lesser General Public License v3.0

Schwaches Copyleft: Änderungen an der Bibliothek selbst müssen offengelegt werden, Apps, die die Bibliothek nutzen, dürfen proprietär bleiben.

SPDXLGPL-3.0-onlyLGPL-3.0-or-later

Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick

Erlaubnisse

  • Kommerzielle NutzungDas Original und abgeleitete Werke dürfen kommerziell genutzt werden.
  • ÄnderungDer Code darf verändert werden.
  • VerbreitungDer Code darf verbreitet werden.
  • PatentnutzungDie Beitragenden räumen ausdrücklich Patentnutzungsrechte ein.
  • Private NutzungDer Code darf intern genutzt und geändert werden, ohne ihn zu veröffentlichen.

Bedingungen

  • Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
  • Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
  • Änderungen kennzeichnenÄnderungen am Original müssen kenntlich gemacht werden.
  • Gleiche Lizenz (bibliotheksbezogen)Änderungen an der Bibliothek müssen unter derselben Lizenz stehen; für Programme, die sie nutzen, gilt das unter Umständen nicht.

Einschränkungen

  • HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
  • Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).

Was ist das für eine Lizenz?

Die LGPL (GNU Lesser General Public License) 3.0 ist eine Bibliothekslizenz, die am selben Tag wie die GPL-3.0 (29. Juni 2007) erschien. Sie ist kein eigenständiges Dokument, sondern die GPL-3.0 mit zusätzlichen Erlaubnissen; ihr Text beginnt entsprechend mit „die Bedingungen der GPL Version 3, ergänzt um die folgenden zusätzlichen Erlaubnisse“. Die zentrale zusätzliche Erlaubnis: Ein Programm, das die Bibliothek nutzt (Combined Work), darf unter eigenen Bedingungen verbreitet werden. Änderungen an der Bibliothek selbst müssen weiterhin unter LGPL (oder GPL) offengelegt werden. Ein bekanntes Beispiel ist Qt (wahlweise LGPL-3.0, GPL oder kommerziell).

Verbreitung von Programmen, die die Bibliothek nutzen (Abschnitt 4)

Häufige Irrtümer

Anwendung

Üblicherweise legt man den Text der GPL-3.0 als COPYING und den der LGPL-3.0 als COPYING.LESSER ab (der Generator liefert beide Dateien). In jeder Quelldatei verwendet man den GNU-Hinweis, in dem „General Public License“ durch „Lesser General Public License“ ersetzt ist. Die SPDX-Kennung lautet LGPL-3.0-only oder LGPL-3.0-or-later.

Wofür sie sich eignet

Für Bibliotheken, die auch in geschlossenen Apps weit verbreitet sein sollen, deren Verbesserungen aber offen zurückfließen sollen. Wer ein einfacheres, dateibezogenes schwaches Copyleft sucht, sollte auch die MPL-2.0 vergleichen. Der Vergleich steht im Ratgeber Freizügig vs. Copyleft.

Darf LGPL-3.0-Code in andere Projekte übernommen werden?

Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →

ZielprojektErgebnisHinweis
Proprietäre (kommerzielle) Software Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
MIT Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
Apache-2.0 Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
MPL-2.0 Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
LGPL-2.1 Unter BedingungenDas kombinierte Werk muss unter den Bedingungen der GPL-3.0 verbreitet werden.
GPL-2.0 Nicht möglichCode der Version 3.0 ist mit den Bedingungen der GPL-2.0 (only) nicht vereinbar und kann nicht aufgenommen werden.
GPL-3.0 MöglichDie LGPL-3.0 ist die GPL-3.0 plus zusätzliche Erlaubnisse; in einem GPL-3.0-Gesamtwerk können diese zusätzlichen Erlaubnisse einfach entfallen.
AGPL-3.0 MöglichDie LGPL-3.0 ist die GPL-3.0 plus zusätzliche Erlaubnisse; in einem GPL-3.0-Gesamtwerk können diese zusätzlichen Erlaubnisse einfach entfallen. GPL-3.0 und AGPL-3.0 erlauben die Kombination jeweils in ihrem Abschnitt 13. Im kombinierten Werk bleibt die Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung über das Netzwerk für den AGPL-Teil bestehen.

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