Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick
Bedingungen
- Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
- Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
- Änderungen kennzeichnenÄnderungen am Original müssen kenntlich gemacht werden.
- Gleiche Lizenz (bibliotheksbezogen)Änderungen an der Bibliothek müssen unter derselben Lizenz stehen; für Programme, die sie nutzen, gilt das unter Umständen nicht.
Einschränkungen
- HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
- Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).
Was ist das für eine Lizenz?
Die LGPL (GNU Lesser General Public License) 3.0 ist eine Bibliothekslizenz, die am selben Tag wie die GPL-3.0 (29. Juni 2007) erschien. Sie ist kein eigenständiges Dokument, sondern die GPL-3.0 mit zusätzlichen Erlaubnissen; ihr Text beginnt entsprechend mit „die Bedingungen der GPL Version 3, ergänzt um die folgenden zusätzlichen Erlaubnisse“. Die zentrale zusätzliche Erlaubnis: Ein Programm, das die Bibliothek nutzt (Combined Work), darf unter eigenen Bedingungen verbreitet werden. Änderungen an der Bibliothek selbst müssen weiterhin unter LGPL (oder GPL) offengelegt werden. Ein bekanntes Beispiel ist Qt (wahlweise LGPL-3.0, GPL oder kommerziell).
Verbreitung von Programmen, die die Bibliothek nutzen (Abschnitt 4)
- Gut sichtbar darauf hinweisen, dass das Programm eine LGPL-Bibliothek verwendet und diese unter der LGPL steht.
- Kopien der GPL-3.0 und der LGPL-3.0 beifügen.
- Nutzern ermöglichen, die Bibliothek gegen eine geänderte Version auszutauschen. Dynamisches Linken (Shared Library) erfüllt dies meist; bei statischem Linken sind z. B. Objektdateien zum erneuten Linken bereitzustellen.
- Keine Bedingungen auferlegen, die Reverse Engineering zum Debuggen solcher Änderungen verbieten.
- Den korrespondierenden Quellcode des Bibliotheksteils bereitstellen und bei User Products auch die Installationsinformationen nach Abschnitt 6 der GPL-3.0.
Häufige Irrtümer
- „Wer eine LGPL-Bibliothek nutzt, muss auch den App-Quellcode offenlegen“ — Nein. Werden die obigen Bedingungen erfüllt, kann die App proprietär bleiben. Die Offenlegungspflicht betrifft Änderungen an der Bibliothek selbst.
- „Statisches Linken ist grundsätzlich verboten“ — Es ist nicht verboten, aber umständlich, weil Objektdateien o. Ä. bereitgestellt werden müssen, damit Nutzer die Bibliothek austauschen und neu linken können.
- „Die LGPL-3.0 kann in GPL-2.0-Projekten verwendet werden“ — Mit GPL-2.0-only ist sie nicht kompatibel. Für eine Kombination muss das Projekt unter GPL-3.0 verbreitet werden können.
Anwendung
Üblicherweise legt man den Text der GPL-3.0 als COPYING und den der LGPL-3.0 als COPYING.LESSER ab (der Generator liefert beide Dateien). In jeder Quelldatei verwendet man den GNU-Hinweis, in dem „General Public License“ durch „Lesser General Public License“ ersetzt ist. Die SPDX-Kennung lautet LGPL-3.0-only oder LGPL-3.0-or-later.
Wofür sie sich eignet
Für Bibliotheken, die auch in geschlossenen Apps weit verbreitet sein sollen, deren Verbesserungen aber offen zurückfließen sollen. Wer ein einfacheres, dateibezogenes schwaches Copyleft sucht, sollte auch die MPL-2.0 vergleichen. Der Vergleich steht im Ratgeber Freizügig vs. Copyleft.
Darf LGPL-3.0-Code in andere Projekte übernommen werden?
Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →
| Zielprojekt | Ergebnis | Hinweis |
|---|---|---|
| Proprietäre (kommerzielle) Software | Unter Bedingungen | Das Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen. |
| MIT | Unter Bedingungen | Das Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen. |
| Apache-2.0 | Unter Bedingungen | Das Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen. |
| MPL-2.0 | Unter Bedingungen | Das Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen. |
| LGPL-2.1 | Unter Bedingungen | Das kombinierte Werk muss unter den Bedingungen der GPL-3.0 verbreitet werden. |
| GPL-2.0 | Nicht möglich | Code der Version 3.0 ist mit den Bedingungen der GPL-2.0 (only) nicht vereinbar und kann nicht aufgenommen werden. |
| GPL-3.0 | Möglich | Die LGPL-3.0 ist die GPL-3.0 plus zusätzliche Erlaubnisse; in einem GPL-3.0-Gesamtwerk können diese zusätzlichen Erlaubnisse einfach entfallen. |
| AGPL-3.0 | Möglich | Die LGPL-3.0 ist die GPL-3.0 plus zusätzliche Erlaubnisse; in einem GPL-3.0-Gesamtwerk können diese zusätzlichen Erlaubnisse einfach entfallen. GPL-3.0 und AGPL-3.0 erlauben die Kombination jeweils in ihrem Abschnitt 13. Im kombinierten Werk bleibt die Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung über das Netzwerk für den AGPL-Teil bestehen. |
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