Starkes Copyleft

GNU General Public License v3.0

Starkes Copyleft, nach dem das gesamte kombiniert verbreitete Programm unter der GPL mit Quellcode offengelegt werden muss. Mit Patentlizenz und Klausel zu Installationsinformationen.

SPDXGPL-3.0-onlyGPL-3.0-or-later

Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick

Erlaubnisse

  • Kommerzielle NutzungDas Original und abgeleitete Werke dürfen kommerziell genutzt werden.
  • ÄnderungDer Code darf verändert werden.
  • VerbreitungDer Code darf verbreitet werden.
  • PatentnutzungDie Beitragenden räumen ausdrücklich Patentnutzungsrechte ein.
  • Private NutzungDer Code darf intern genutzt und geändert werden, ohne ihn zu veröffentlichen.

Bedingungen

  • Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
  • Änderungen kennzeichnenÄnderungen am Original müssen kenntlich gemacht werden.
  • Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
  • Gleiche LizenzGeänderte und abgeleitete Werke müssen unter derselben (oder einer kompatiblen) Lizenz verbreitet werden.

Einschränkungen

  • HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
  • Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).

Was ist das für eine Lizenz?

Die GPL (GNU General Public License) 3.0 wurde am 29. Juni 2007 von der Free Software Foundation (FSF) veröffentlicht. Jeder darf die Software frei nutzen, untersuchen, ändern und verbreiten, muss aber bei der Verbreitung den Empfängern dieselben Freiheiten gewähren – das ist der Kern des Copyleft-Prinzips. Wer ein Programm verbreitet, das diesen Code enthält oder mit ihm kombiniert ist, muss das gesamte Programm unter der GPL zusammen mit dem korrespondierenden Quellcode bereitstellen. GNU Bash, GIMP, GNU Emacs u. a. verwenden GPL-3.0-or-later.

Änderungen gegenüber GPL-2.0

Pflichten bei der Verbreitung

Häufige Irrtümer

Anwendung

Legen Sie den Text unverändert in LICENSE (oder nach GNU-Konvention in COPYING) ab und stellen Sie jeder Quelldatei den offiziellen GNU-Hinweis voran. Über diesen Hinweis legen Sie auch fest, ob „or later“ gilt. Als SPDX-Kennung verwenden Sie GPL-3.0-only oder GPL-3.0-or-later (das einfache GPL-3.0 ist in SPDX veraltet).

Wofür sie sich eignet

Für Anwendungen, Werkzeuge und Community-Projekte, bei denen Verbesserungen auf Basis Ihres Codes nicht in geschlossene Produkte abwandern, sondern allen zugutekommen sollen. Bei Bibliotheken sollten Sie zusätzlich die LGPL-3.0 erwägen, damit auch geschlossene Apps sie nutzen können.

Darf GPL-3.0-Code in andere Projekte übernommen werden?

Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →

ZielprojektErgebnisHinweis
Proprietäre (kommerzielle) Software Nicht möglichDas gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich.
MIT Nicht möglichDas gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich.
Apache-2.0 Nicht möglichDas gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich.
MPL-2.0 Nicht möglichDas gesamte gemeinsam verbreitete Programm müsste unter derselben GNU-Lizenz mit Quellcode veröffentlicht werden – unter Beibehaltung der Projektlizenz ist die Aufnahme daher nicht möglich.
LGPL-2.1 Unter BedingungenDas kombinierte Werk muss unter den Bedingungen der GPL-3.0 verbreitet werden.
LGPL-3.0 Unter BedingungenDas kombinierte Werk muss unter den Bedingungen der GPL-3.0 verbreitet werden.
GPL-2.0 Nicht möglichCode der Version 3.0 ist mit den Bedingungen der GPL-2.0 (only) nicht vereinbar und kann nicht aufgenommen werden.
AGPL-3.0 MöglichGPL-3.0 und AGPL-3.0 erlauben die Kombination jeweils in ihrem Abschnitt 13. Im kombinierten Werk bleibt die Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung über das Netzwerk für den AGPL-Teil bestehen.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für konkrete Entscheidungen zu Vertrieb, Verträgen oder Streitfällen wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder andere Fachleute.