Schwaches Copyleft

GNU Lesser General Public License v2.1

Schwaches Copyleft für Bibliotheken in der Fassung von 1999. Nutzende Apps dürfen proprietär sein, und der Code kann auf GPL 2.0 oder später umgestellt werden.

SPDXLGPL-2.1-onlyLGPL-2.1-or-later

Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen auf einen Blick

Erlaubnisse

  • Kommerzielle NutzungDas Original und abgeleitete Werke dürfen kommerziell genutzt werden.
  • ÄnderungDer Code darf verändert werden.
  • VerbreitungDer Code darf verbreitet werden.
  • Private NutzungDer Code darf intern genutzt und geändert werden, ohne ihn zu veröffentlichen.

Bedingungen

  • Urheberrechts- und LizenzhinweisBei der Verbreitung müssen eine Kopie der Lizenz und der Urheberrechtsvermerk beigefügt werden.
  • Quellcode offenlegenBei der Verbreitung muss der Quellcode bereitgestellt werden.
  • Änderungen kennzeichnenÄnderungen am Original müssen kenntlich gemacht werden.
  • Gleiche Lizenz (bibliotheksbezogen)Änderungen an der Bibliothek müssen unter derselben Lizenz stehen; für Programme, die sie nutzen, gilt das unter Umständen nicht.

Einschränkungen

  • HaftungsbeschränkungEs wird ausdrücklich jede Haftung für Schäden ausgeschlossen.
  • Keine GewährleistungEs wird ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Einteilung in Erlaubnisse, Bedingungen und Einschränkungen: Daten von choosealicense.com (GitHub, MIT-Lizenz).

Was ist das für eine Lizenz?

Die LGPL-2.1 wurde im Februar 1999 von der FSF veröffentlicht. Früher hieß sie „GNU Library General Public License“ (2.0); mit 2.1 wurde daraus „Lesser“. Anders als die LGPL-3.0 ist sie ein eigenständiges, vollständiges Dokument. Die GNU C Library (glibc) verwendet LGPL-2.1-or-later, und FFmpeg steht in der Standardkonfiguration unter LGPL-2.1-or-later (einige optionale Komponenten unter GPL).

Programme, die die Bibliothek nutzen (Abschnitte 5 und 6)

Ein Programm, das zum Linken mit der Bibliothek geschrieben wurde („work that uses the Library“), kann als nicht von der Bibliothek abgeleitet gelten; die gelinkte ausführbare Datei darf unter eigenen Bedingungen verbreitet werden, wenn die Bedingungen von Abschnitt 6 erfüllt sind.

Umwandlung in die GPL (Abschnitt 3)

Die LGPL-2.1 erlaubt, auf eine Kopie der Bibliothek statt der LGPL die Bedingungen der GPL Version 2 (oder auf Wunsch einer späteren Version) anzuwenden. Daher kann LGPL-2.1-Code sowohl in GPL-2.0- als auch in GPL-3.0-Projekte aufgenommen werden. Eine einmal auf GPL umgestellte Kopie kann nicht zur LGPL zurückkehren.

Häufige Irrtümer

Anwendung

Legen Sie den Text unverändert in COPYING.LIB oder LICENSE ab und stellen Sie jeder Datei den offiziellen Hinweis voran. Die SPDX-Kennung lautet LGPL-2.1-only oder LGPL-2.1-or-later.

Wofür sie sich eignet

Für bestehende C-Bibliotheken, die auch mit dem GPL-2.0-Ökosystem kompatibel sein müssen, und für Ableitungen bereits unter LGPL-2.1 veröffentlichter Projekte. Bei neuen Bibliotheken prüft man oft zuerst die LGPL-3.0 mit Patentlizenz oder die MPL-2.0.

Darf LGPL-2.1-Code in andere Projekte übernommen werden?

Allgemeine Einschätzung, wenn Code unter dieser Lizenz in ein Projekt mit der unten genannten Lizenz übernommen und gemeinsam verbreitet wird. Weitere Kombinationen im Kompatibilitätsprüfer →

ZielprojektErgebnisHinweis
Proprietäre (kommerzielle) Software Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
MIT Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
Apache-2.0 Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
MPL-2.0 Unter BedingungenDas Einbinden als Bibliothek ist möglich, sofern Nutzer den LGPL-Teil austauschen und neu linken können und der Quellcode des LGPL-Teils bereitgestellt wird. Wird Code kopiert und vermischt, muss das gesamte kombinierte Werk den (L)GPL-Bedingungen folgen.
LGPL-3.0 Unter BedingungenDie LGPL-2.1 erlaubt, den Code unter jeder GPL-Version ab 2.0 weiterzuverbreiten (Abschnitt 3).
GPL-2.0 Unter BedingungenDie LGPL-2.1 erlaubt, den Code unter jeder GPL-Version ab 2.0 weiterzuverbreiten (Abschnitt 3).
GPL-3.0 Unter BedingungenDie LGPL-2.1 erlaubt, den Code unter jeder GPL-Version ab 2.0 weiterzuverbreiten (Abschnitt 3).
AGPL-3.0 Unter BedingungenDie LGPL-2.1 erlaubt, den Code unter jeder GPL-Version ab 2.0 weiterzuverbreiten (Abschnitt 3). GPL-3.0 und AGPL-3.0 erlauben die Kombination jeweils in ihrem Abschnitt 13. Im kombinierten Werk bleibt die Pflicht zur Quellcode-Bereitstellung über das Netzwerk für den AGPL-Teil bestehen.

Die Inhalte dieser Website sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Für konkrete Entscheidungen zu Vertrieb, Verträgen oder Streitfällen wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder andere Fachleute.